Kraut- und Braunfäule

Schrotschusskrankheit
Bildquelle: Andres Vietmeier Landwirtschaftskammer NRW

Die Kraut- und Braunfäule (Phytophthora infestans) ist die gefährlichste Krankheit an der Tomate. Der Schadpilz breitet sich vor allem bei feuchter Witterung verstärkt aus. Meist in- fiziert er zunächst Kartoffeln und greift dann auf benachbarte Tomaten über.
Ein Befall zeigt sich sowohl an Kartoffeln als auch an Tomaten durch graugrüne bis bräun- liche Flecken an Blättern, Stängeln und Trie- ben. Später vertrocknen die Blätter vom Rand her oder gehen in Fäulnis über. An Kar- toffelknollen treten zudem graue, leicht ein- gesunkene Flecken sowie im Innern braune Faulstellen auf. Tomatenfrüchte zeigen bei Befall braune, ebenfalls leicht eingesunkene Flecken, bevorzugt auf der oberen Frucht- hälfte. Das darunter liegende Fruchtfleisch verhärtet und wird braunfaul.
Um einen Befall mit der Kraut- und Braunfäule (Knollenfäule) zu verhindern, können Kartof- feln vorbeugend wiederholt mit einem Fungizid wie z. B. Bayer Garten Gemüse-Pilzfrei Infi- nito, Celaflor Gemüse-Pilzfrei Polyram WG oder Cueva Pilzfrei behandelt werden.
Bei Tomaten sollte ein weit getrennter Anbau zu Kartoffeln erfolgen, um ein Überwechseln des Pilzes möglichst zu verhindern. Zudem ist es sinnvoll, Tomaten mit einem Regendach zu überbauen, damit die Blätter auch bei Regenwetter weitgehend trocken bleiben. Im Ge- wächshaus Tomaten nicht von oben bewässern und bei hoher Luftfeuchte frühzeitig lüften.
Wählen Sie für den Anbau außerdem eine widerstandsfähige Sorte aus (z. B. ‚Phantasia‘, ‚Philovita‘, ‚Philona‘, ‘Pyros‘ oder ‚Vitella‘). Bei hoher Infektionsgefahr können Tomaten ggf. auch mit einem Fungizid behandelt werden. Zugelassen sind beispielsweise Präparate wie etwa Bayer Garten Gemüse-Pilzfrei Infinito, Cueva Pilzfrei und Compo Ortiva Universal Pilz-frei. Die in der Gebrauchsanleitung angegebenen Anwendungshinweise, z. B. zum Anwendungsbereich (Gewächshaus und/oder Freiland), sind zu beachten.
Im Auftrag
gez. Andreas Vietmeier
Die obigen Empfehlungen entbinden nicht von der genauen Beachtung aller Gebrauchsanleitungen und sonstigen Vorschriften beim Einsatz der genannten Präparate!
Nachdruck oder auszugsweise Wiedergabe nur mit Genehmigung des Pflanzenschutzdienstes.

 

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