Heckenpflegeschnittmaßnahmen

Liebe Gartenfreunde!

Der Vorstand bittet zur 90-Jahresfeier unseres Kleingartenvereins einen Heckenschnitt durchzuführen.

Ein Radikalschnitt ist nach den Bundesnaturschutzgesetz in der Zeit vom 1. März bis 30. September verboten, davon ausgenommen sind schonende Pflege- und Formschnitte zur Beseitigung des Zuwachses. Das Verbot dient dem Schutz von brütenden Vögel. Sollten sich Nester in euren Hecken befinden spart diese Bereiche aus.

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