Mittag- und Wochenendruhe

 

In den Monaten

April – Oktober

ist Montags bis Freitags in der Zeit von

13oo - 15oo Uhr

sowie

Samstags ab 15oo Uhr bis Montagmorgen

Mittag- bzw. Wochenendruhe einzuhalten.

Das bedeutet z.B. Radiogeräte nur so laut anzustellen,

das sie nur im eigenen Garten zu hören sind,

bzw. Arbeiten mit elektr. Geräten wie bspw.:

Rasenmäher, Heckenschere, Trimmer,

Hochdruckreiniger, Häcksler usw.

zu unterlassen !

 

In der Zeit vom 1. November bis zum 31. März

gelten diese Ruhezeiten

von Montag bis einschließlich Samstag

nicht !

Diese Ausnahme wurde auf der

Jahreshauptversammlung 2006

beschlossen.