Ruhezeiten
Mittag- und Wochenendruhe
In den Monaten
April – Oktober
ist Montags bis Freitags in der Zeit von
13oo - 15oo Uhr
sowie
Samstags ab 15oo Uhr bis Montagmorgen
Mittag- bzw. Wochenendruhe einzuhalten.
Das bedeutet z.B. Radiogeräte nur so laut anzustellen,
das sie nur im eigenen Garten zu hören sind,
bzw. Arbeiten mit elektr. Geräten wie bspw.:
Rasenmäher, Heckenschere, Trimmer,
Hochdruckreiniger, Häcksler usw.
zu unterlassen !
In der Zeit vom 1. November bis zum 31. März
gelten diese Ruhezeiten
von Montag bis einschließlich Samstag
nicht !
Diese Ausnahme wurde auf der
Jahreshauptversammlung 2006
beschlossen.