Erlaubte Größe und Maße für

Neu- und Umbaumaßnahmen

in den Kleingärten,

nach § 3 des Bundeskleingartengesetzes und

§§ 17 bis 20 des Generalpachtvertrages.

 

Baukörper:
Lauben – Neubau,An und – Umbau incl.

überdachtem Freisitz, umbaute Fläche

24,00 m2
Reiterpergola Länge 9,00 m
Flächenpergola Fläche 16,00 m2
Wind- und Sichtschutzzaun Länge 6,00 m
Gewächshaus mit den Maßen Länge <3,50 m
Breite 2,00 m
Höhe 2,50 m
Frühbeet Fläche 5,00 m2
Biotop Fläche 10,00 m2

 

Bitte sprechen Sie vor dem Aufstellen unbedingt mit dem Vorstand damit dieser mit Ihnen einen Bauantrag stellen kann, ansonsten müssen die Baumaßnahmen wieder rückgängig gemacht werden!

 

Auch Markisen und Brüstungen sind genehmigungspflichtig.